Beratungs- und Beschwerdestellen

Hier erhalten Sie Infos, wenn Sie eine Beschwerde abgeben oder eine Beratung in Anspruch nehmen möchten.

Für Meldungen und Beschwerden können Sie sich an unsere entsprechenden Kontaktstellen wenden.

Die Meldung einer Beobachtung oder eines persönlichen Erlebnisses dient der Erstaufnahme des Sachverhalts.

Die Abgabe einer Beschwerde gemäß AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) eröffnet ein rechtlich reguliertes Verfahren dessen Verlauf von außen allenfalls punktuell beeinflusst werden kann. Der Arbeitsgeber ist gem. §12 AGG verpflichtet, Hinweisen nach Benachteiligung oder Belästigung nachzugehen, sobald er davon Kenntnis hat.